5. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.12.2003 die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Talberg“ in Horb am Neckar-Altheim im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Im Änderungbereich wird eine Wohnbaufläche auf Grünland ausgewiesen. Die bestehenden Festsetzungen werden übernommen.
Die 5. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 24.12.2003 rechtskräftig.