"Talberg" - 5. Änderung

Altheimrechtskräftig Bebauungsplan

5. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.12.2003 die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Talberg“ in Horb am Neckar-Altheim im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen. 

Im Änderungbereich wird eine Wohnbaufläche auf Grünland ausgewiesen. Die bestehenden Festsetzungen werden übernommen.

Die 5. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 24.12.2003 rechtskräftig.

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