"Talberg" - 4. Änderung

Altheimrechtskräftig Bebauungsplan

4. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.02.2001 die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Talberg“ in Horb am Neckar-Altheim im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen. 

Im Änderungbereich Flst.-Nr. 3653 wird auf die Umsetzung von geplanten öffentlichen Stellplätzen verzichtet und die Fläche in Wohnbaufläche geändert.

Die 4. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 06.03.2001 rechtskräftig.

Organisationseinheit