3. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.02.2001 die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Talberg“ in Horb am Neckar-Altheim im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Mit der Änderung werden die Planungsrechtlichen Festsetzungen wir folgt geändert, vorgeschrieben Garagenstandorte sind zukünftig innerhalb des gesamten Baufensters möglich, Carports sind zukünftig zulässig und das Verhältnis von Giebel zu Traufseiten wird folgendermaße umformuliert: Die Baukörper haben deutliche Schmal- (Giebel-) und Längsseiten (Traufen) aufzuweisen.
Die 3. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 06.03.2001 rechtskräftig.