"Talberg" - 2. Änderung

Altheimrechtskräftig Bebauungsplan

2. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.10.1999 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Talberg“ in Horb am Neckar-Altheim im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen. 

Mit der Änderung wird der tatsächliche Verlauf des Eibenweg im östlichen Bereich des Bebauungsplan dargestellt. Außerdem wird die Baulinie des Bauplatz Nr. 20 in eine Baugrenze geändert, um die Zufahrtsmöglichkeiten des Eibenweg nicht einzuschränken.

Die 2. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 26.10.1999 rechtskräftig.

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