"Talberg" - 11. Änderung

Altheimrechtskräftig Bebauungsplan

11. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.09.2023 die 11. Änderung des Bebauungsplans „Talberg“ in Horb am Neckar-Altheim im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Satzung beschlossen.

Das Änderungsgebiet umfasst das Grundstück Flst.-Nr. 3601 der Gemarkung Altheim. Im Nordosten wird das Grundstück durch die „Kühlwiesenstraße“ begrenzt. Im Nordwesten, Südwesten und Südosten grenzt das Grundstück an die bestehende Bebauung der „Kühlwiesenstraße“ an. Mit der Änderung wird das vorhandene Bau- und Garagenbaufenster verschoben und die  Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) angepasst. Die bisher innerhalb des Änderungsbereichs bereits festgesetzte Nutzungsschablone wird ebenfalls angepasst.

Die 11. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 06.10.2023 rechtskräftig.

Organisationseinheit