"Talberg" - 10. Änderung

Altheimrechtskräftig Bebauungsplan

10. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.03.2020 die 10. Änderung des Bebauungsplanes „Talberg“ in Horb am Neckar-Altheim im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Satzung beschlossen. 

Im Änderungsbereich Flst. Nr. 548/3 wird ein Bauplatz mit einem Baufenster sowie Garagenbaufenster ausgewiesen. 

Die 10. Änderung des Bebauungsplans „Talberg“ in Horb am Neckar-Altheim wurde am 21.08.2020 rechtsverbindlich.

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