1. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.03.1999 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Talberg“ in Horb am Neckar-Altheim im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Mit der Änderung wird die Aufhebung der Reihenhausbebauung der Bauplätze Nr. 30 a bis 30 c beschlossen, außerdem wird die Firstrichtung des Bauplatzes Nr. 57 um 15° gedreht und die Baulinie des Bauplatzes Nr. 25 geändert, um das Baufenster der Garage zu verschieben.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes ist seit dem 26.03.1999 rechtskräftig.