Am südlichen Ortsrand von Grünmettstetten hat sich eine ungeordnete städtebauliche Situation entwickelt. Der lückige Gebäudebestand weist keine klare Abgrenzung gegenüber
der freien Feldflur auf. Mit dem Erlaß einer Abrundungssatzung für die Fist.Nr. 219/1 und 221 wurde bereits einer ungeordneten städtebaulichen Entwicklung Einhalt geboten. Durch die Schaffung einer weiteren Baumöglichkeit auf dem Fist. 223 soll der südliche Ortsrand abgerundet und die Bebauung geschlossen werden. Die Ortslage wird somit klar definiert.
Die Abrundungssatzung "Südlicher Ostrand" in Horb am Neckar-Grünmettstetten ist seit dem 21.05.1996 rechtskräftig.