„Steigle-Hahner“ - 6. Änderung

rechtskräftig

6. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Oktober 2020 die 6. Änderung des Bebauungsplans „Steigle-Hahner II“ in Horb a. N. im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.

Mit der Änderung werden die textlichen Festsetzungen erweitert und die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben zur Nahversorgung bis zu einer Größe von 400 m² zugelassen. 

Die ortsübliche Bekanntmachung der Bebauungsplanänderung erfolgte am 06.11.2020 im Amtsblatt der Stadt Horb a. N. Die 6. Bebauungsplanänderung „Steigle-Hahner II“, Horb a. N., wurde somit am 06.11.2020 rechtsverbindlich.

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