"Sportstättenplanung"

Mühlenrechtskräftig Bebauungsplan

Der Bebauungsplan "Sportstättenplanung” soll für den Stadtteil Horb a.N.-Mühlen die Voraussetzung für eine Verbesserung der bestehenden Sportanlage und die Genehmigungsgrundlage für eine spätere Erweiterung schaffen. Die Planung ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und liegt südlich der L 370 zwischen der Kernstadt und Horb a.N.-Mühlen.

Der Bebauungsplan "Sportstättenplanung" in Horb am Neckar-Mühlen ist seit dem 09.12.1985 rechtskräftig.

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