"Sportstättenplanung"

Altheimrechtskräftig Bebauungsplan

Der Bebauungsplan "Sportstättenplanung" soll für den Stadtteil Horb am Neckar-Altheim die Voraussetzung für eine Verbesserung der bestehenden Sportanlage und die Genehmigungsgrundlage für eine Erweiterung schaffen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von ca. 3,28 ha.

Der Bebauungsplan "Sportstättenplanung" in Horb am Neckar-Altheim ist seit dem 16.04.1982 rechtskräftig.

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