"Sportstätten Wickenäcker“

Dettlingenrechtskräftig Bebauungsplan

Das Plangebiet grenzt an den südwestlichen Ortsrand von Dettlingen an. Es umfaßt die Flurstücke Nr. 31J in Teilen, 312, 313/8, 313/10, 314/2, 314/3, 314/5, 314/6, 394, 580/1, 580/2 in Teilen, 588 in Teilen und 666/5. Vorgesehen ist ein Sportheim mit Gaststätte und Küche, Umkleidekabinen, Sanitärräumen und 
angegliedertem Gymnastikraum.

Der Bebauungsplan "Sportstätten Wickenäcker“ in Horb am Neckar-Dettlingen ist seit dem 24.01.1995 rechtskräftig. 

Organisationseinheit