"Sportgelände"

Ahldorfrechtskräftig Bebauungsplan

Der Bebauungsplan "Sportgelände" soll den Bereich des Sportplatzes städtebaulich ordnen und die planungsrechtliche Grundlage erschaffen. Der Planungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,0 ha und wird von der Straße "Untere Gärten" im Süden, von der verlängerten Murbacher Steige im Westen, von einem Feldweg im Osten und vom Waldtrauf im Norden umgrenzt.

Der Bebauungsplan "Sportgelände" in Horb am Neckar-Ahldorf ist seit dem 24.01.1995 rechtskräftig. 

Organisationseinheit