Mit der Abrundungssatzung soll eine ungeordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich "Spitalweg" verhindert werden. Die Abgrenzung umfasst eine Fläche östlich der Grünmettstetter Straße mit den Grundstücken Flst.Nr. 501/2 (Teilfläche), 502, 513/1 und Teilfläche 513. Im Süden grenz der Spitalweg den Bereich ab. Im wirksamen Flächennutzungsplan sind in diesem Bereich keine weiteren Bauflächen ausgewiesen. Nur die bereits bebauten Bereiche sind im wirksamen Flächennutzungsplan großzügig als Mischbauflächen ausgewiesen. Im Plangebiet soll auf dem Flst.Nr. 513 (Teilfläche) der Bau eines Wohnhauses mit Stall und Nebengebäuden für Pferdehaltung ermöglicht werden.
Die Abrundungssatzung "Spitalweg" in Horb am Neckar-Bittelbronn ist seit dem 14.09.2000 rechtskräftig.