Der Gemeinderat der Stadt Horb a.N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26. Februar 2019 den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Schlustraße-Süd“ in Horb a.N.-Nordstetten als Satzung nach § 10 BauGB beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung von 44 Wohnbauplätzen geschaffen.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Schulstraße-Süd“ in Horb am Neckar-Nordstetten sind seit dem 08.03.2019 rechtskräftig.