"Schönblick"

Betrarechtskräftig Abrundungssatzung

Der im Zusammenhang bebaute nordwestliche Ortsrand von Horb a. N.-Betra wird durch die Außenbereichsgrundstücke Flst. Nr. 629, 630 und Teilflächen des Grundstücks Flst. Nr. 628 abgerundet.

Die Abrundungssatzung "Schönblick" in Horb am Neckar-Betra ist seit dem 05.08.1997 rechtskräftig.

Organisationseinheit