2. Änderung
Im Rahmen eine rgewünschten Innenentwicklung und Nachverdichtung wird eine private Grünfläche in eine Wohnbaufläche geändert. Das Änderungsgebiet umfasst die Flurstücke 116/6, 116/5 und Teilflächen des Flurstücks 922, alle Gemarkung Dettensee.
Die 2. Änderung des Bebauungsplans ”Schloßgarten III” in Horb am Neckar-Dettensee ist seit dem 10.10.2025 rechtsverbindlich.