1. Änderung
Mit der Änderung wurden drei Bereiche des bestehenden Bebauungsplans geändert:
- Änderung im Bereich Flurstücke Nr. 924 und 115: Verschiebung des Baufensters aufgrund eines Leitungsrechts
- Änderung im Bereich Flurstücke Nr. 912, 914 und 915: Änderung von einer Bebauung mit Reihenhäuser (keine Interessenten) in eine Bebauung mit zwei freistehenden Wohngebäuden
- Änderung im Bereich Flurstücke Nr. 931 und 932: die beiden großen Grundstücke werden in drei Baugrundstücke geändert
Die 1. Änderung des Bebauungsplans ”Schloßgarten III” in Horb am Neckar-Dettensee ist seit dem 04.04.1995 rechtsverbindlich.