"Schloßgarten" - 2. Änderung

Dettenseerechtskräftig Bebauungsplan

2. Änderung

Folgende Änderungen wurden durchgeführt:

Das Grundstück Flst. Nr. 14, welches derzeit als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, soll als öffentlicher Kinderspielplatz ausgewiesen werden. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sollen Nebenanlagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zugelassen werden.

Die 2. Änderung des Bebauungsplans ”Schloßgarten” in Horb am Neckar-Dettensee ist seit dem 16.08.2002 rechtsverbindlich.

Organisationseinheit