1. Änderung
Eine Bebauung wird dahingehend ermöglicht, daß im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schloßgarten“ in Horb a.N.-Dettensee westlich des Gebäudes
Schloßgarten Str. 15 ein weiteres Baufenster für ein Wohngebäude ausgewiesen werden soll. Um ein ausreichend dimensioniertes Baufenster ausweisen zu können, muß hierfür der Geltungsbereich des Bebauungsplanes nach Westen um ca. 130 m2 erweitert werden.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans ”Schloßgarten” in Horb am Neckar-Dettensee ist seit dem 18.02.1999 rechtsverbindlich.