1. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb a.N. hat in öffentlicher Sitzung am 25. September 2018 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Schelmenwasen“ in Horb a.N.-Nordstetten als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert. Mit der Änderung wurden im Bereich des Grundstücks Flst.Nr. 4160 der Gemarkung Nordstetten u.a. die Baufenster, Leitungs- und Wegerechte, zulässige Dachformen sowie die Gebäudehöhe angepasst.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 05.10.2018 im Amtsblatt der Stadt Horb a.N. Die 1. Bebauungsplanänderung „Schelmenwasen“ wurden somit am 05.10.2018 rechtsverbindlich.