Durch diese Abrundungssatzung werden die Grenzen des im Zusammenhang bebauten östlichen Teils des Stadtteils Horb am Neckar-Dettensee (östlich der Georg-Schorpp-Straße) festgelegt.
Die Abrundungssatzung "Östlicher Teil" in Horb am Neckar-Dettensee ist seit dem 09.09.1983 rechtskräftig.