"Obere Gärten II"

Ahldorfrechtskräftig Bebauungsplan

Aufgrund von bestehendem Bedürfnis in der Gemeinde Ahldorf wurde Bauland für ein Wohngebiet erschlossen. Das Baugebiet grenzt im Südwesten an die Ortslage. 
Der Bebauungsplan sieht im Wesentlichen eine durch Baugrenzen, Baulinien und Nutzungsschablonen definierte ein- bis zweigeschossige Bebauung in Form eines allgemeinen Wohngebietes vor. 

Der Bebauungsplan "Obere Gärten II" in Horb am Neckar-Ahldorf ist seit dem 24.05.1968 genehmigt.


Änderungen:

1. Änderung

Organisationseinheit