"Neckartalblick-Vogelsangstraße"

Ihlingenrechtskräftig Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Der Bebauungsplan "Schöller II" in Horb am Neckar- Ihlingen ist seit 1985 rechtskräftig. Der Bebauungsplan setzt ein Allgemeines Wohngebiet mit offener Bauweise mit bis zu 2 Vollgeschossen und Satteldächern fest Nordwestlich dieses Bebauungsplanbereiches befinden sich die Flurstücke Nr. 326, 327/1, 327/2 sowie 600. Das Flurstück Nr. 600 grenzt an die Vogelsangstraße an und liegt oberhalb der anderen, die tiefer an der Straße "Neckartalblick" liegen. Über das FIstNr. 326 verläuft ein Grasweg ohne eigenes Grundstück, der in Richtung Nordosten zur Rexinger Straße ( K 4779) führt. Die Eigentümer dieser Flurstücke wollen diese einer Bebauung mit freistehenden 
Familienhäusern zuführen und haben ihre Bereitschaft erklärt, die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen selbst durchzuführen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Neckartalblick-Vogelsangstraße“ in Horb am Neckar-Ihingen sind seit dem 07.06.2005 rechtskräftig. 

Organisationseinheit