"Mühlwasen" - 6. Änderung

Bildechingenrechtskräftig Bebauungsplan

6. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Dezember 2022 die 6. Änderung des Bebauungsplans „Mühlwasen“ in Horb a. N. - Bildechingen gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Die 6. Änderung des Bebauungsplans „Mühlwasen“ in Horb a. N.-Bildechingen beinhaltet die Ausweisung einer Wohnbaufläche und einer gemischten Baufläche. Hierfür wurden die Nutzungsart, die Nutzungsschablone und die Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungsarten auf den Flst. Nrn. 1882 und 1872 der Gemarkung Bildechingen angepasst. Weiterhin werden zur Sicherung bestehender Leitungen Leitungsrechte eingetragen.

Die ortsübliche Bekanntmachung der Änderung des Bebauungsplanes erfolgte am 23.12.2022 im Amtsblatt der Stadt Horb a. N. Die 6. Änderung des Bebauungsplans wurde somit am 23. Dezember 2022 rechtsverbindlich.