Der Bebauungsplans grenzt südlich unmittelbar an die bestehende Siedlungsstruktur und westlich an eine landwirtschafliche Grünfläche an. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,29 ha.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Mühleladen-Mühlwiesen" in Horb am Neckar-Altheim sind seit dem 27.10.2017 rechtskräftig.