Das Baugebiet wird als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO, mit Ausnahmen nach Abs. 3, ausgewiesen. Es soll in offener Bauweise überbaut werden. Es sind Parkplätze und eine Grünanlage mit Spielplatz vorgesehen.
Der Bebauungsplan "Laiber III" in Horb am Neckar-Altheim ist seit dem 09.05.1980 rechtskräftig.