8. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.07.2020 die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Laiber II" in Horb am Neckar-Altheim im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Mit der Änderung erfolgt die Erweiterung eines Baufensters sowie die Festlegung eines Garagenbaufensters auf den Flurstücken 3455, 3455/2 und 898 (teilw.).
Die 8. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften sind seit dem 21.08.2020 rechtskräftig.