7. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.09.2015 die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Laiber II" in Horb am Neckar-Altheim im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Satzung beschlossen.
Durch die Änderung wird ein Teil des Flst. 1177/2 für die Errichtung einer Lagerhalle umgenutzt.
Die 7. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften sind seit dem 09.10.20215 rechtskräftig.