"Laiber II" - 7. Änderung

Altheimrechtskräftig Bebauungsplan

7. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.09.2015 die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Laiber II" in Horb am Neckar-Altheim im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Satzung beschlossen. 

Durch die Änderung wird ein Teil des Flst. 1177/2 für die Errichtung einer Lagerhalle umgenutzt.

Die 7. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften sind seit dem 09.10.20215 rechtskräftig.

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