6. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.07.2006 die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Laiber II" in Horb am Neckar-Altheim im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Mit der Änderung werden die Flst. 686, 3492/2, 3501 und 3492 (teilw.) dem Bebauungsplan ergänzt und die Festsetzungen an den Bebauungsplan angepasst.
Die 6. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 01.08.2006 rechtskräftig.