"Laiber II" - 6. Änderung

Altheimrechtskräftig Bebauungsplan

6. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.07.2006 die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Laiber II" in Horb am Neckar-Altheim im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen. 

Mit der Änderung werden die Flst. 686, 3492/2, 3501 und 3492 (teilw.) dem Bebauungsplan ergänzt und die Festsetzungen an den Bebauungsplan angepasst.

Die 6. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 01.08.2006 rechtskräftig.

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