5. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.06.1999 die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Laiber II" in Horb am Neckar-Altheim im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Im Bereich der Änderung sollen Garagenflächen entstehen, außerdem soll die Fläche im Bebauungsplan als Allgemeines Wohnbaugebiet ausgewiesen werden.
Die 5. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 06.07.1999 rechtskräftig.