4. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.06.1998 die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Laiber II“ in Horb am Neckar-Altheim im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Mit der Änderung wird vom Flst.Nr. 3492 ein Bauplatz für ein Wohngebäude abgetrennt.
Die 4. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 04.08.1998 rechtskräftig.