"Laiber II" - 3. Änderung

Altheimrechtskräftig Bebauungsplan

3. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.06.1986 die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Laiber II“ in Horb am Neckar-Altheim im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen. 

Mit der Änderung wurde ein Teil des Flst. 1177 als private Grünfläche ausgewiesen, die Straße D bis zum Geltungsbereich verlängert, das bestehende Leitungsrecht nachgetragen und die Baugrenzen der Änderung angepasst.

Die 3. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 12.04.1988 rechtskräftig.

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