"Laiber" - 1. Änderung

Altheimrechtskräftig Bebauungsplan

1. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat am 06.09.1988 die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Laiber" in Horb am Neckar-Altheim im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.

Die Änderung sieht vor die Grundstücke der Gebäude Forststraße 1, 3, 5, 7 und 9 anstatt mit Flachdächern, als Satteldächer mit einer Dachneigung von 28 - 30° auszuweisen. Die Firstrichtung ist im Änderungsdeckblatt dargestellt. Ein Kniestock mit max. 0,75 m ist zugelassen. Die Änderung wird mit der Reparaturanfälligkeit der Flachdächer begründet.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 16.05.1989 rechtskräftig.

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