Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.07.2010 den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Kühlwiesen-Erweiterung“ in Horb am Neckar-Altheim als Satzung beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung von 11 Wohnbauplätzen geschaffen. Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand von Altheim. Es schließt im Osten und Süden an die bebaute Ortslage an, während es nach Norden und Westen der freien Landschaft gegenüberliegt. Unmitteilbar nördlich des Plangebiets befindet sich ein Fauna-Flora-Habitat (FFH-Gebiet).
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Kühlwiesen-Erweiterung" in Horb am Neckar-Altheim sind seit dem 27.07.2010 rechtskräftig.