"Hohenbergkaserne-Süd"
rechtskräftig Bebauungsplan
Der Gemeinderat der Stadt Horb a.N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18. Juli 2017 den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Hohenbergkaserne-Süd“ in Horb a.N. als Satzung nach § 10 BauGB beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Wohnbau- und Mischgebietsflächen im südwestlichen Bereich der ehemaligen „Hohenbergkaserne“ geschaffen.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Hohenbergkaserne-Süd" sind seit dem 28.07.2017 rechtskräftig.