1. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb a.N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.Juli 2020 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hohenbergkaserne-Nord“ in Horb a.N. im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 2 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Änderung umfasst zwei Teilbereiche. Im Änderungsbereich 1 wird als Art der baulichen Nutzung statt eines eingeschränkten Gewerbegebiets ein Mischgebiet festgesetzt. Im Änderungsbereich 2 wird ein Teilbereich aus dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Hohenbergkaserne-Mitte“ herausgenommen und durch Erweiterung in den Bebauungsplan „Hohenbergkaserne-Nord“ übernommen. Hier wird ebenfalls ein Mischgebiet festgesetzt.
Die ortsübliche Bekanntmachung der Bebauungsplanänderung erfolgte am 21.08.2020 im Amtsblatt der Stadt Horb a. N. Die Bebauungsplanänderung „Hohenbergkaserne-Nord“, Horb a. N., wurde somit am 21.08.2020 rechtsverbindlich.