"Hohenbergkaserne-Mitte"

rechtskräftig Bebauungsplan

Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat am 25.10.2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Hohenbergkaserne-Mitte“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbständige Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von insgesamt 4,5 ha. Im Norden wird das Plangebiet durch die Straße „Am Garnisonsplatz“, im Osten durch ehemalige Kasernengebäude, Stadtwald und das Landschaftsschutzgebiet „Südhänge des Neckartales, Berghänge des Haugenloches, Alte Bildechinger Steige, Altheimer Tal und angrenzende Hochflächen“, im Süden durch Stadtwald und das Landschaftsschutzgebiet „Südhänge des Neckartales, Berghänge des Haugenloches, Alte Bildechinger Steige, Altheimer Tal und angrenzende Hochflächen“ sowie im Westen durch ehemalige Kasernengebäude und die „Geschwister-Scholl-Straße“ begrenzt.

Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gemischte Nutzung in den Bereichen des ehemaligen Exerzierplatzes und der ehemaligen Sporthalle sowie eine Wohnnutzung in Teilen des ehemaligen Sportplatzes ermöglicht.

Die ortsübliche Bekanntmachung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften erfolgte am 16.06.2023 im Amtsblatt der Stadt Horb a. N. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Hohenbergkaserne-Mitte “ in Horb a. N.-Altheim wurden somit am 16.06.2023 rechtsverbindlich.


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