Der Gemeinderat der Stadt Horb a.N. hat in öffentlicher Sitzung am 23. Oktober 2018 den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Heideweg“ in Horb a.N.-Isenburg im Verfahren nach § 13 b BauGB jeweils als Satzung beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Heideweg“ wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ca. drei Wohnbauplätze östlich des Heidewegs / nördlich der „Höfestraße“ in Horb a.N.-Isenburg geschaffen.
Die ortsübliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften erfolgte am 02.11.2018 im Amtsblatt der Stadt Horb a.N. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Heideweg“ wurden somit am 02.11.2018 rechtsverbindlich.