2. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.02.2013 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hauseräcker“ in Horb am Neckar- Ahldorf im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Ziel der Änderung ist es, in diesem Gebiet kleinerer Grundstücke anzubieten und eine dichtere Bebauung zu ermöglichen.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes ist seit dem 08.03.2013 rechtskräftig.