1. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.04.2007 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hauseräcker“ in Horb am Neckar- Ahldorf im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Mit der Änderung wurde das vorhandene Baufenster auf den Bauplätzen Nr. 16 und 29 reduziert, um nur ein Wohngebäude erstellen zu können. Die übrigen Festsetzungen werden nicht geändert.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes ist seit dem 02.05.2007 rechtskräftig.