Erweiterung
Der Bebaaungplan wird im Bereich Flurstück 1442/1 geringfügig erweitert, da das Baugrundstück bereits erschlossen ist und dafür auch Erschließungsbeiträge
erhoben wurden. Für die Erweiterung gelten die textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Haldenweg-West".
Die Erweiterung des Bebauungsplans ”Haldenweg-West” in Horb am Neckar-Dettingen ist seit dem 17.07.1982 rechtskräftig.