"Haldenweg-West" - Erweiterung

Dettingenrechtskräftig Bebauungsplan

Erweiterung

Der Bebaaungplan wird im Bereich Flurstück 1442/1 geringfügig erweitert, da das Baugrundstück bereits erschlossen ist und dafür auch Erschließungsbeiträge 
erhoben wurden. Für die Erweiterung gelten die textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Haldenweg-West".

Die Erweiterung des Bebauungsplans ”Haldenweg-West” in Horb am Neckar-Dettingen ist seit dem 17.07.1982 rechtskräftig.

Organisationseinheit