6. Änderung
Der Bebauungsplan wird dahingehend geändert, dass im Änderungsbereich (Fist. 1446/37, 1446/38) Dachneigung und Kniestock in einer grösseren Bandbreite und steileren bzw. höheren Ausprägung ermöglicht werden. Weitere Änderungen, insbesondere im Hinblick auf Baugrenzen und Dachform sind nicht vorgesehen.
Die 6. Änderung des Bebauungsplans ”Haldenweg-West” in Horb am Neckar-Dettingen ist seit dem 02.08.2005 rechtskräftig.