5. Änderung
Der Bebauungsplan wird dahingehend geändert, dass im Änderungsbereich (Fist. Nr. 741/5) das Baufenster nach Osten vergrößert wird. Außerdem wird die Nutzungsschablone in Grund- und Geschossflächenzahl dem Bauvorhaben angepasst. Die weiteren Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplanes werden übernommen. Weitere Änderungen sind nicht vorgesehen.
Die 5. Änderung des Bebauungsplans ”Haldenweg-West” in Horb am Neckar-Dettingen ist seit dem 07.10.2003 rechtskräftig.