4. Änderung
Der Bebauungsplan wird dahingehend geändert, dass östlich der Schule ein Baugrundstück gebildet werden kann. Die Verkehrserschließung des Baugrundstückes soll über einen kurzen Stichweg von der Hohenbergstraße aus erfolgen. Die Festsetzungen des angrenzenden »Allgemeinen Wohngebietes* werden übernommen. Lediglich die maximal zulässige Dachneigung soll von 22 auf 25° erhöht werden.
Die 4. Änderung des Bebauungsplans ”Haldenweg-West” in Horb am Neckar-Dettingen ist seit dem 22.07.2003 rechtskräftig.