"Haldenweg-West" - 3. Änderung

Dettingenrechtskräftig Bebauungsplan

3. Änderung

Zwischen den Gebäuden Schmiedshalde Nr. 2 und Schmiedshalde Nr. 4 wird ein weiteres Baufenster ausgewiesen. Die Festsetzungen im Bereich des Baufensters orientieren sich an den bisherigen Festsetzungen auf dem Fist. Nr. 1442/4. Lediglich soll neben dem bisher festgesetzten Walmdach auch ein Satteldach ermöglicht werden sowie die Erdgeschoßfußbodenhöhe (EFH) des angrenzenden Gebäudes Schmiedshalde Nr. 2 übernommen werden.

Die 3. Änderung des Bebauungsplans ”Haldenweg-West” in Horb am Neckar-Dettingen ist seit dem 10.11.1998 rechtskräftig.

Organisationseinheit