"Haldenweg-West" - 2. Änderung

Dettingenrechtskräftig Bebauungsplan

2. Änderung

Im Zuge der Änderung wird die auf dem Lageplan gekennzeichnete Fläche des öffentlichen Fußwegs in private Grundstücksfläche geändert. Es wird ein Leitungsrecht in dem Bereich festgesetzt. Alle weiteren Festsetzungen des rechtskräfti gen Bebauungsplanes werden unverändert übernommen.

Die 2. Änderung des Bebauungsplans ”Haldenweg-West” in Horb am Neckar-Dettingen ist seit dem 20.12.1994 rechtskräftig.

Organisationseinheit