"Haldenweg-West" - 1. Änderung

Dettingenrechtskräftig Bebauungsplan

1. Änderung

Im Bereich der Grundstücke Fist. Nr. 787, 788 und auf einer Teilfläche des Grundstücks Fist. Nr. 791 drei Wohngebäude mit Traufstellung und einem Satteldach mit einer Dachneigung von 30 ° bis 35 ° vor. Die Zufahrt zu den Grundstücken kann auch über die "Friedrichshalde" bzw. die Straße "Arnistal" erfolgen, gleichzeitig 
werden anstatt der Giebelstellung eine Traufstellung ausgewiesen. Die Reduzierung der ursprünglichen drei Wohngebäude auf zwei Wohngebäude soll der Öffnung der Bebauung zum Naturraum Rechnung tragen. Die Änderung der Dachneigung auf 38 ° sowie die Zulässigkeit von kleineren Dachaufbauten soll den Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken ermöglichen. Für die Garagen ist anstatt des Flachdaches ein Satteldach mit 30 ° vorgesehen.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans ”Haldenweg-West” in Horb am Neckar-Dettingen ist seit dem 18.08.1992 rechtskräftig.

Organisationseinheit