„Hahner“ - 2. Änderung

rechtskräftig Bebauungsplan

2. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Oktober 2020 die 2. Änderung des Bebauungsplans „Hahner“ in Horb a. N. im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen. 

Die Änderung der textlichen Festsetzungen ermöglicht die ausnahmsweise Zulassung von Einzelhandelsbetrieben mit nicht-zentrenrelevantem Sortiment bis zu einer Größe von 800 m² und Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevantem Sortiment bis zu einer Größe von 400 m². 

Die ortsübliche Bekanntmachung der Bebauungsplanänderung erfolgte am 06.11.2020 im Amtsblatt der Stadt Horb a. N. Die 2. Bebauungsplanänderung „Hahner“, Horb a. N. wurde somit am 06.11.2020 rechtsverbindlich.

Organisationseinheit