3. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2006 die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Grießwiesen“ in Horb am Neckar-Betra im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Änderung sieht vor, die Erschließungsstraße in einen kurzen Stichweg mit Wendemöglichkeit zu wandeln, die Aufteilung der Baufenster im Dorfgebiet anzupassen, die Begrünungsmaßnahmen an die neue Aufteilung anzupassen, den Geltungsbereich im Westen geringfügig zu reduzieren, den vorhandenen Grasweg im Osten zu verlängern und die Änderungen der daraus resultierenden Anpassungen und Ergänzungen in den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen vorzunehmen.
Die 3. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 22.11.2006 rechtskräftig.